Digital Markets Act (DMA)

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Gedanken

Vorwort

Auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, vor allem die großen Messenger-Anbieter zu einer gewissen Offenheit (nicht Interoperabilität) zu zwingen. Auf EU-Ebene ist das das Gesetz über digitale Märkte - der sogenannte „Digital Markets Act (DMA)“ (extern). Auch hier hören Verantwortliche gerne auf Lobbyisten und in der Folge wird gerne auf Spezialisten, Technikexperten oder spezielle Ausschüsse verwiesen - vermutlich, nur um nicht selbst in der Verantwortung stehen zu müssen …

Dabei sind Standards sind in allen Bereichen (Technik, Produktion, Bildung, Kommunikation, IT, Landwirtschaft, Ernährung, Logistik, Transport, …) elementar, akzeptiert und unbestritten erforderlich - aber ausgerechnet bei der Messenger-Kommunikation meinen viele, daß man kann auf internationale Standards verzichten kann.

Wer hat hier schon wieder erfolgreich Lobbyarbeit betrieben?!

Denn so wie es aktuell aussieht, möchte die EU keinen (existierenden) Standard zur Verbesserung der Interoperabilität nutzen oder fördern, sondern nur einzelne große Anbieter dazu verpflichten, lediglich sogenannte “APIs” zur Verfügung zu stellen. Eine API ist die Möglichkeit, anbieterspezifisch gewisse Daten auszutauschen. Ein gemeinsamer Standard ist das jedoch leider nicht! In der Folge wird es für jedes Großunternehmen, das von dem DMA im Visier ist eine eigene „kleine Schnittstelle“ geben und die vielen anderen Anbieter müssen ihre Programme/Apps für die „Großen“ individuell anpassen.

Inhalt

“Der DMA erfasst in seinem Anwendungsbereich nur die großen Unternehmen, die 7,5 / 75 Mrd EUR Jahresumsatz / Marktkapitalisierung sowie zusätzlich 45 mio monatlich End-User sowie 10.000 jährliche Business user in der EU haben. Interoperabilitätsschnittstellen müssen nur von den Unternehmen im Anwendungsbereich zur Verfügung gestellt werden, nicht aber von allen anderen Messengern genutzt werden (ein Verpflichtung, diese Interoperabilitätmöglichkeit zu nutzen, gibt es also für Messenger nicht per se).“

Der Digital Marktes Act ist somit lediglich auf spezielle Konzerne zugeschnitten und das bringt die grundsätzliche Interoperabilität nicht wirklich weiter. Vermutlich deshalb wird der DMA von manchen als Papiertiger angesehen.

Eine „allgemeine Interoperabilität“ auf der Basis von Standards geht jedoch weit über den ‘Digital Markets Act’ hinaus (ließe sich jedoch durch Eigeninitiative relativ einfach erreichen).

Technische Details

Im Zusammenhang mit dem DMA wird auch immer gleich sehr tief in technische Details eingestiegen, auf eine gemeinsame Verschlüsselung bestanden, diese zur Bedingung gemacht oder gar als Bedrohung angesehen (zur Verschüsselung gibt es mit „MLS“ entsprechende Überlegungen). Wie bei anderen Kommunikationsformen auch, sollte erst der unabhängige Nachrichtenaustausch standardisiert werden und darauf aufbauend eine für den Nutzer je nach Bedarf optionale Verschlüsselung. Auch sind Brücken generell und von jedem System aus zwar ein Teilschritt in Richtung Interoperabilität, jedoch nicht die Lösung.

Der sehr technisch geprägte Gesetzesentwurf ist somit auch keine Lösung für eine Interoperabilität bei Messengern sondern nur der Zwang zur individuellen Öffnung für Großkonzerne.

Übersetzung

Leider gibt es noch keine öffentlich einsehbare deutsche Übersetzung des Entwurfs (extern).

Die [deutsche] Übersetzung wird voraussichtlich zur Plenarabstimmung kurz vor oder nach der Sommerpause (d.h. entweder Juli oder September [2022] vorliegen).

Und der aktuelle Entwurf selbst ist ebenfalls nicht öffentlich verfügbar (falls doch, bitte ich um eine kurze Information >> Kontakt <<). Es wurde jedoch mal von ca. 400 Seiten gemunkelt, weshalb eine konkrete Quelle zur Bestätigung/Korrektur sehr interessant wäre.

Schon der Vorschlag für die Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) von 15.12.2020 war schon 89 Seiten (extern) lang - genauso wie der Vorschlag vom 01.06.2021 zu Änderungen am Gesetzesenwurf mit 90 Seiten (extern) …

An technisch umfangreichen Beschreibungen zur gesetzlichen Verpflichtung zur Interoperabilität Öffnung mittels DMA mangelt es also nicht. Trotzdem wird von “keine Überregulierung” gesprochen.

Zudem sind Texte, die nicht in der eigenen Muttersprache vorliegen, deutlich schwerer zu verstehen, man muß sich auf irgendwelche unverbindlich übersetzte Zusammenfassungen verlassen und Mißverständnisse sind vorprogrammiert.

Sichtweise

Man kann Interoperabilität aus der Position von geschlossenen Messengern sehen oder - und das ist eine Überlegung wert - aus einer gesellschaftlichen Position und dem Blick auf unterschiedliche Kommunikationsformen, von denen „Chat“ lediglich eine davon ist.

Denn bezüglich der anbieterunabhängigen Kommunikation sollte es keinen Unterschied geben. Egal ob Telefon, E-Mail, Briefpost, Telefax, Mobilfunk oder eben auch „Chat“ – bei allen ist echte Interoperabilität nur auf der Basis von internationalen Standards möglich! Der einzige tatsächliche Systemunterschied zwischen beispielsweise „E-Mail“ und „Chat“ ist die mögliche Status-Übermittlung (z.B. Online, tippt gerade).

Auf alle Fälle wäre das dann mit einem entsprechend hohen bürokratischen Aufwand verbunden und eine eigentlich unnötige Überregulierung (wieviele Seiten hat das Papier?). Der Bundestagsabgeordnete und EU-Parlamentarier Andreas Schwab (extern) geht jedoch vom Gegenteil aus:

… Vor allem aber vermeidet das Gesetz jede Form der Überregulierung für kleine Unternehmen. …

Was zu folgenden Fragen führt:

Fragen

Wenn nun lediglich wenige große Konzerne jeweils individuelle Schnittstellen öffnen müssen, unzählige kleine Anbieter weiterhin ihre in sich geschlossenen und nach außen hin abgeschotteten Systeme verwenden und die Politik kein Vorbild in der Nutzung von Standards ist – muss der Bürger dann in der Folge zig verschiedene, geschlossene Messenger nutzen? Kann man dann erst nur den Umweg „über die Großen“ nehmen? Welche Messenger-Anbieter wären das konkret neben Meta/Facebook?

Es gibt schon viele voneinander getrennte Messenger-Inseln für:

  • Beruf/Arbeitgeber,
  • als Mitglied einer BOS (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, …),
  • als Elternteil für die Schule (ggfs. mehrere),
  • für Bankgeschäfte,
  • für die Bundeswehr,
  • als Kirchenmitglied,
  • für die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt,
  • als Patient,
  • für das Finanzamt,
  • für das Rathaus
  • und dann noch Privat …

Wäre es deshalb nicht sinnvoll, einen gemeinsamen Kommunikationsweg auf unterschiedliche Arten und je nach Bedarf zu nutzen?

Also genau so, wie das bei allen anderen Kommunikationsformen wie Telefon, E-Mail, Browser, Telefax oder sogar der Briefpost ganz selbstverständlich -mal mit und mal ohne Identifizierung des Gegenübers- genutzt wird? Es werden Einschreiben versendet, es gibt die Möglichkeit für PGP-verschlüsselte E-Mails, verschlüsselte PDF-Dateien, Post-Ident, gegenseitiges Verifizieren per QR-Code, Geheimnummern, Schlüsseldateien, …

So kann auch „Chat“ (der standardisierte Kommunikationskanal) für viele Zwecke und Nachrichten verwendet werden, ohne daß der Datenschutz oder die Sicherheit leiden müssen. Auch bei dieser Kommunikationsform kann man unverschlüsselt, verschlüsselt (geräte- oder auch nutzerbezogen) sowie auf unterschiedliche Arten authentifiziert bzw. identifiziert Schreiben – oder Chat auch organisationsintern für spezielle Zwecke z.B. als Teammessenger nutzen.

Neben den anvisierten Großkonzernen wie Meta & Co. gibt es auch noch viele nicht betroffene Anbieter wie Threema, Signal, Wire - aber auch kleinere Serverbetreiber, die zum Beispiel von Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Vereinen oder auch Privatpersonen selbst betrieben werden.

Wird durch den DMA angestrebt oder zumindest gefördert, daß Nutzer von nicht von den Regelungen betroffenen Anbietern direkt miteinander kommunizieren können?

Welche Wettbewerbsvorteile/-nachteile werden bei vom DMA nicht betroffenen Anbietern gesehen?

Ist Chatten über E-Mail von der angestrebten EU-Regelungen betroffen?
Wenn ja: Warum? Denn bei E-Mail werden internationale Standards großteils eingehalten und es gibt dadurch schon Interoperabilität … ?
Wenn nein: Warum nicht? Was sind die technischen Unterschiede zwischen E-Mail (IMAP) und Chat (XMPP) außer Statusangaben wie “online” oder “tippt gerade”?!

Unterschiedliche Meinungen

Zum Thema Interoperabilitätsverpflichtung / Digital Markets Act (DMA) gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Gedanken:

Fazit

Aus der gesellschaftlichen Sicht scheint weniger die „Öffnung für andere Messenger“ als das Problem, sondern eher die fehlende Bereitwilligkeit zur Nutzung von vorhandenen Standards.

Eine politisch verordnete (gesetzliche) Verpflichtung zur Öffnung wäre bei cleverem Vorgehen seitens der Politik gar nicht erforderlich. Statt dessen sollte besser eine Selbstverpflichtung der Politik/Verwaltung zum Verwenden internationaler Standards das Ziel sein.

Denn die Kernfrage bleibt:
Was unterscheidet „Chat“ technisch oder rechtlich von anderen elektronischen Kommunikationsformen (außer dem zusätzlichen Merkmal „mögliche Statusübertragung“)?!

Man kann an alle verantwortlichen Politiker also lediglich appellieren, hier ihrer öffentlichen Vorbildfunktion gerecht zu werden und über den DMA hinaus anbieterunabhängigen Chat auf der Basis des internationalen Standards (XMPP) zumindest als Kontaktmöglichkeit anzubieten. Die Lösung liegt auf dem Tisch – man muß nur zugreifen und selbst aktiv werden.


Ergänzende Informationen:

Datum: 04.08.2022
Rechte: CC BY-SA
Autoren: Diverse (Initiative Freie Messenger)


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